Schulgeldbeitrag

Die Ermittlung des jeweiligen Schulgeldbeitrages ist sehr komplex und individuell.
Anhand einiger plausibler Beispiele (siehe unten) zur Finanzierung des Beitrages für Kita und Schule können Eltern ihre monatlichen Aufwände anpeilen. Hier schon mal ein paar Rahmendaten:

Die Elternanteile an den Schulkosten haben drei Bausteine: Schulgeld bzw. Kitazuschuss, Essensgeld und einkommensabhängiger Förderbeitrag.

Stand 2023 beläuft sich das Schulgeld auf 230 Euro pro Kind (Geschwisterkinder zahlen 70% bzw. 40%) dieses Beitrages. Betreuungskostenzuschuß der Stadt von 125 Euro kann beantragt werden und verringert dann den Eigenanteil auf 105 Euro. Der Elternanteil für den Kitazuschuss beläuft sich auf 20 Euro pro Kind und Monat.

Essensgeld setzt sich aus einem Anteil für das gemeinsame Frühstück (9 Euro / Monat) und einem Anteil für das Mittagessen (71 Euro Schule bzw. 68 Euro  Kita) zusammen. Das Essensgeld beträgt daher in Summe 80 Euro Schule, 77 Euro Kita. Bildung und Teilhabe (BuT) fördert die Teilnahme am Mittagessen und erstattet die entsprechenden Anteile am Essensgeld. Der Frühstücksanteil von 9 Euro wird von allen Eltern erhoben.

Der Förderbeitrag ist einkommensabhängig gestaffelt und auf maximal 130 Euro pro Kind und Monat begrenzt. Im Durchschnitt werden momentan etwa 40 Euro Pro Kind Förderbeitrag bezahlt. Etwa 2/3 der Elternschaft zahlen Förderbeiträge.

Freie Trägerschaft

Träger der Freien Schule Marburg ist der Verein Freie Schule Marburg e. V.
Der Verein betreibt folgende Einrichtungen:

  • die staatlich genehmigte Kindertagesstätte für Kinder ab 2 Jahren mit der Anerkennung zur Einzelintegration behinderter Kinder
  • die staatlich anerkannte Grundschule mit Förderstufe für Kinder von 6 bis 13 Jahren
  • den staatlich anerkannten Hort

Eltern Mitarbeit

Weil das Land Hessen den Schulen in freier Trägerschaft einen hohen Eigenanteil für die Betriebskosten auferlegt, müssen die Eltern mithelfen, die Schule zu finanzieren.

Die Schulgeldbeiträge sind nach dem Einkommen gestaffelt. Neben dem Elternbeitrag sind die Essenskosten zu erstatten. Auch die TeamerInnen tragen zur Finanzierung der Schule bei, weil sie weniger verdienen als Lehrkräfte an staatlichen Schulen.

Schulgeldbeiträge anhand einiger Beispielrechnungen

(Stand 2023 - Die Beiträge werden individuel berechnet. Für Richtigkeit der hier angegebenen Beispielrechnungen wird keine Gewähr übernommen)

alleinerziehend
1 Kind in der Schule

Nettoeinkommen: 950,00 €
Kindergeld: 250,00 €
Betreuungskostenzuschuss: 125,00 €
BuT Mittagessen: 71,00 €

Schulbeitrag: 105,00 €
Essensgeld: 9,00 €
124,00 € mtl. Aufwand

Eltern
1 Kind in der Schule

Nettoeinkommen: 2.650,00 €
Kindergeld: 250,00 €

Schulbeitrag: 230,00 €
Essensgeld: 80,00 €
Förderbeitrag: 56,00 €
366,00 € mtl. Aufwand

Eltern
1 Kind in der Kita
1 Kind in der Schule

Nettoeinkommen: 2.650,00 €
Kindergeld: 500,00 €

Schulbeitrag: 230,00 €
Kitabeitrag: 20,00 €
Essensgeld: 157,00 €
Förderbeitrag: 17,00 €
424,00 € mtl. Aufwand

Eltern
3 Kinder in der Schule

Nettoeinkommen: 3.150,00 €
Kindergeld: 750,00 €

Schulbeitrag: 483,00 €
Essensgeld: 240,00 €
Förderbeitrag: 61,00 €
784,00 € mtl. Aufwand

Eltern
2 Kinder in der Schule

Nettoeinkommen: 1.900,00 €
Kindergeld: 500,00 €
Betreuungskostenzuschuss: 250,00 €
BuT Mittagessen: 142,00 €

Schulbeitrag: 141,00 €
Essensgeld: 18,00 €
Förderbeitrag: 0,00 €
159,00 € mtl. Aufwand